Die gemeinnützige Richard und Annemarie Wolf-Stiftung ist eine Beteiligungsträgerstiftung und hält unmittelbar sämtliche Geschäftsanteile an der Richard Wolf GmbH, einem Unternehmen der Medizintechnik und mittelbar auch an deren derzeit 18 in- und ausländischen Tochtergesellschaften.
Das breit aufgestellte medizinische Produktportfolio für die relevanten Fachdisziplinen der Humanmedizin wird am Stammsitz in Knittlingen, sowie bei den in- und ausländischen Tochtergesellschaften entwickelt und gefertigt. Das gesamte Produktportfolio wird weltweit vermarktet.
Stiftungsgründerin
Annemarie Wolf
*03.05.1901 † 03.01.1969
Die Namensgeber der Stiftung, Herr Richard Wolf und Frau Annemarie Wolf waren zu ihren Lebzeiten jeweils Alleingesellschafter der 1947 gegründeten Richard Wolf GmbH. Nach dem Ableben des Unternehmensgründers Richard Wolf vereinigte seine unternehmerisch tätige Ehefrau Annemarie Wolf sämtliche Geschäftsanteile in ihrer Person. Mit gesellschaftlichem, vor allem mit sozialpolitischem Weitblick, gründete Frau Annemarie Wolf im Jahr 1968 eine gemeinnützige Stiftung.
Unternehmensgründer
Richard Wolf
*19.12.1906 † 26.04.1958
Testamentarisch setzte die Gründerin die Stiftung zur Alleinerbin ihres unternehmerischen Vermögens ein. Seit dem Ableben der Stiftungsgründerin im Jahr 1969 ist die gemeinnützige Richard und Annemarie Wolf-Stiftung Alleingesellschafterin der Richard Wolf GmbH. Das Stiftungskonstrukt besteht gesellschaftsrechtlich unverändert und beging in 2019 sein 50-jähriges Gründungsjubiläum. Gewinnausschüttungen stehen seither ausschließlich der gemeinnützigen Stiftung zu.
Funktionen des Stiftungsvorstands
Nach dem erklärten Willen der Stifterin ist die Stiftung gemeinnützig verfasst. Zweck der Stiftung ist zum einen die Förderung der medizinischen Wissenschaft, insbesondere der mit Endoskopen arbeitenden Fachgebiete. Zweck der Stiftung ist zum anderen die Wahrnehmung der gesetzlich normierten Gesellschafterrechte, soweit diese der Bestimmung durch die Stiftung als Alleingesellschafterin unterliegen. Dem Stiftungsvorstand obliegen somit Prüfung, Überwachung und Beratung der Geschäftsführung. Die konstruktiven Beratungsaufgaben stehen unter dem Primat personalorientierter und sozialverträglicher Umsetzung eines qualifizierten Wachstumskurses der RICHARD WOLF-Firmengruppe.
Die derzeit fünf Mitglieder des Stiftungsvorstands sind primär der Erhaltung des Stiftungsvermögens verpflichtet. Mit dieser Verpflichtung trägt der Stiftungsvorstand in seiner jeweiligen personellen Zusammensetzung dem verschrifteten Stifterwillen in besonderem Maße Rechnung.
Der Stiftungsvorstand ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig und verantwortet insoweit auch die strategische Ausrichtung der weltweit agierenden RICHARD WOLF-Firmengruppe.
Mitglieder des Stiftungsvorstands
v.l. Dipl.-Ing. M. Sc. Richard Bannmüller, Dipl.-Kfm. Volker Kälberer, Jürgen Pfab, Jürgen Steinbeck, Dr. Augustin Siegel
Antrag auf Erteilung von Fördermitteln
Die Förderung der medizinischen Wissenschaften, insbesondere der mit Endoskopen arbeitenden Disziplinen, erfolgt nach Einreichung eines Fördermittelantrags. Über diesen Fördermittelantrag entscheidet der Stiftungsvorstand nach Plausibilitätsprüfung in seinen turnusmäßigen Sitzungen. Ansprechpartnerin für Ihre Rückfragen zum Fördermittelantrag ist Frau Anke Müller. Der nachfolgende Antrag auf Zuteilung von Fördermitteln wäre vom Antragstellenden möglichst elektronisch an die Geschäftsstelle zu übersenden.